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DINP und DIDP – Weichmacher / Phthalate

Die Blei-Institut GmbH macht darauf aufmerksam, dass es in dem veröffentlichen Beitrag in einem Verbrauchermagazin zum Thema „Gummistiefel – Worauf beim Kauf zu achten ist“, um eine missverständliche Darstellung der festgestellten Untersuchungsergebnisse in Bezug auf die gesundheitliche Relevanz gekommen ist.  

Die im Bericht gezeigte Antwort aus dem zuvor aufgezeichneten Interview bezieht sich ausschließlich auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen allgemein zum Thema Weichmacher / Phthalate (insbesondere auf diese, für welche es bereits EU-weite Ein- bzw. Beschränkungen für die Verwendung existieren) und nicht auf die in einem Testmaterial festgestellten Weichmacherverbindungen DINP und DIDP. Für diese Weichmacherverbindungen existieren keine Grenzwerte über REACH-V hinaus (Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) sie werden auch nach CLP als unbedenklich eigestuft.

Nur für Kinderspielzeug und Babyartikel (Punkt 52 der Verordnung) gilt bezüglich des Mengenanteils eine Reglementierung, da ein Risiko hier laut ECHA nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.