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Vorbeugung

Ein angemessenes Lüftungsverhalten der Bewohner potenzieller Befallsräume ist zur Vorbeugung eines Bewuchses von Schimmelpilzen in der Regel ausreichend. Dazu genügt eine drei bis viermalige Querlüftung täglich, die die Dauer von jeweils 5-15 Minuten haben sollte. Außerdem sollte bei der Kontrolle der Raumlufttemperatur darauf geachtet werden, dass die Differenz der Temperatur in den einzelnen Räumen einer Wohnung 4°C nicht überschreitet. Bei erhöhtem Feuchtigkeitsaufkommen in Folge von Backen, Braten, Kochen, Duschen oder Baden ist es ratsam, die feuchte Luft direkt ins Freie abzuleiten und darauf zu achten, dass keine Verteilung der Feuchtigkeit in der Wohnung durch geöffnete Türen zugelassen wird. Ob bei der relativen Luftfeuchtigkeit der empfohlene Oberwert von 65% eingehalten wird, kann man mit der Messung mit einem Hygrometer erkennen. Die Einrichtungsgegenstände an Außenwänden sollten nicht luftstrombehindernd angeordnet sein (mind. 10 cm Abstand zur Wand), wobei Raumecken möglichst frei zu halten sind.

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, mögliche Wärmebrücken an Sockeln, Deckenauflagern, Fensteranschlüssen oder Stürzen bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen und zu vermeiden. Auch ist der Einbau neuer, dichter Fenster in Altbauten nicht unbedingt ratsam, wenn die Wärmeschutzeigenschaften der baulichen Substanz am Minimum der zulässigen Werte liegen und nicht korrigiert werden können. Ein wesentlicher Grundsatz der Vorbeugung vor Schimmelpilzbefall ist das Prinzip, die Wärmeschutzsituation und die Lüftungsmöglichkeiten als Gesamtes zu betrachten und nicht einen oder beide dieser Faktoren zu vernachlässigen.

5 User online | 2010 © Blei Institut - Privatinstitut für Innenraumtoxikologie - Dr. Blei GmbH

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