Zunächst muss sicher festgestellt werden, ob es sich bei einem Befall um den Echten Hausschwamm handelt. Bausachverständige und -gutachter können den Echten Hausschwamm anhand von morphologischen Merkmalen wie arttypisch ausgeprägten Mycel, Mycelsträngen und Fruchtkörpern eindeutig vor Ort bestimmen.
Im Frühstadium, wenn diese Merkmale noch nicht ausgeprägt sind, ist der Echte Hausschwamm nur schlecht bzw. gar nicht von verwandten Arten zu unterscheiden. In einem späten Stadium, wenn nur noch Würfelbruch zu erkennen ist, muss allein anhand der Holzart, der Fäuleart und der Hyphenmorphologie entschieden werden. Ein moderner Test auf molekularbiologischer Basis schafft hier Abhilfe, denn er ermöglicht eine sicheren Nachweis des Echten Hausschwamms in kürzester Zeit.
Wird ein Befall nachgewiesen, ist es dringend notwendig, kompetente Fachfirmen einzuschalten und sie mit der fachgerechten Sanierung des Pilzaufkommens zu beauftragen, so dass geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal eingeleitet werden können. Maßgebend für die Durchführung von Sanierungen Hausschwamm befallener Immobilien sind die DIN 68 800 Teil 4, DIN 52 175, das WTA-Merkblatt „Der Echte Hausschwamm", Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB - Teil B) und die Vorschriften der Bauordnungen der Bundesländer.

