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Fachkraft Schimmelpilzsanierung und Geprüfter Desinfektor

Das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie - Dr. Blei GmbH bietet in Kooperation mit dem TÜV-Thüringen und dem Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene der GHUP folgende Ausbildungen an:

 

Fachkraft Schimmelpilzsanierung" und "Geprüfter Desinfektor"

Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen, jeweils mit Abschluss.

 

Modul 1:

Basiswissen Hygiene, Mikrobiologie

Sachkunde Schimmelpilzsanierung

Fachkraft Schimmelpilzsanierung

 

Modul 2:

Geprüfter Desinfektor

Bei der Schimmelpilzsanierung sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten:

  • Gem. § 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.8.1996 - zuletzt geändert am 21.6.2002 - ergibt sich für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten bei der Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Objekten vorzunehmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss arbeitsverfahren- und baustellenbezogen erfolgen.
  • Schimmelpilzhaltige Stäube sind gemäß TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe" als Allergen eingestuft. Deshalb muss die TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" beachtet werden. Als Hilfestellung zur Konzipierung von Sanierungsmaßnahmen allgemein dient die TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen". Die Gefahr des Auftretens von Allergien oder toxischen Wirkungen ist gegeben. Sie ist von der Menge und der Art vorhandener Schimmelpilze sowie dem Sanierungsverfahren abhängig.
  • Laut Unfallverhütungsvorschrift BGV C8 Gesundheitsdienst vom 1. Oktober 1982 i. d. Fassung vom 1. Januar 1997mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1997 § 2:darf der Unternehmer Desinfektionsarbeiten" nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden"
  • Wurde der Schimmelpilzschaden durch eine außergewöhnliche Ursache wie z. B. Hochwasser oder eine Leckage einer Abwasserleitung verursacht, müssen weitere gesundheitliche Gefährdungen, z. B. auf Grund einer mikrobiologischen Belastung des Abwassers, berücksichtigt werden (Umweltbundesamt 2005). Die TRBA 220 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) geht von einer Exposition der Arbeitnehmer bei Kontakt mit Abwassertechnischen Anlagen durch eine Vielzahl von im Abwasser vorkommenden Mikroorganismen aus.

   Alle weiteren Informationen finden Sie in der Rubrik SEMINARE.


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