News 2010
Neue Termine
Die Resonanz auf die von uns angebotenen Lehrgänge war groß.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die meisten von uns informierten Firmen derzeitig in einer guten Auftragssituation befinden, erreichte uns mehrfach die Nachfrage, die angebotene Weiterbildung zu komprimieren.
Dieser Tatsache will das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie Rechnung tragen und hat deshalb das folgende Angebot für Sie bereit.
Das Angebot richtet sich an Interessenten, welche bereits über Erfahrungen auf dem Gebiet der Schimmelpilzsanierung verfügen.
Fachkraft für Schimmelpilzsanierung
Termin: Herbst 2010, gern auch auf Anfrage
Preis pro Teilnehmer: 569,- netto
Im Preis enthalten sind Seminarunterlagen, Literatur, Gesetzes- und Vorschriftenübersichten sowie Prüfungsgebühren.
Die Teilnehmer absolvieren eine Prüfung mit Erhalt eines Zertifikates.
Die Ausbildung wird durch den TÜV- Thüringen, den Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene der GHUP und durch das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie - Dr. Blei GmbH zertifiziert.
Das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie - Dr. Blei GmbH bietet in Kooperation mit dem TÜV-Thüringen und dem Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene der GHUP folgende Ausbildungen an:
„Fachkraft Schimmelpilzsanierung" und "Geprüfter Desinfektor"
Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen, jeweils mit Abschluss.
Modul 1: Basiswissen Hygiene, Mikrobiologie
Sachkunde Schimmelpilzsanierung
Fachkraft Schimmelpilzsanierung
Modul 2: Geprüfter Desinfektor
Bei der Schimmelpilzsanierung sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten:
- Gem. § 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.8.1996 - zuletzt geändert am 21.6.2002 - ergibt sich für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten bei der Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Objekten vorzunehmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss arbeitsverfahren- und baustellenbezogen erfolgen.
- Schimmelpilzhaltige Stäube sind gemäß TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe" als Allergen eingestuft. Deshalb muss die TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" beachtet werden. Als Hilfestellung zur Konzipierung von Sanierungsmaßnahmen allgemein dient die TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen". Die Gefahr des Auftretens von Allergien oder toxischen Wirkungen ist gegeben. Sie ist von der Menge und der Art vorhandener Schimmelpilze sowie dem Sanierungsverfahren abhängig.
- Laut Unfallverhütungsvorschrift BGV C8 Gesundheitsdienst vom 1. Oktober 1982 i. d. Fassung vom 1. Januar 1997mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1997 § 2:darf der Unternehmer Desinfektionsarbeiten" nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden"
- Wurde der Schimmelpilzschaden durch eine außergewöhnliche Ursache wie z. B. Hochwasser oder eine Leckage einer Abwasserleitung verursacht, müssen weitere gesundheitliche Gefährdungen, z. B. auf Grund einer mikrobiologischen Belastung des Abwassers, berücksichtigt werden (Umweltbundesamt 2005). Die TRBA 220 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) geht von einer Exposition der Arbeitnehmer bei Kontakt mit Abwassertechnischen Anlagen durch eine Vielzahl von im Abwasser vorkommenden Mikroorganismen aus.






