Diskussionsforum
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Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel!
Interview der Wohnmedizin zu diesem brisantem Thema mit Frau Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Mikrobiologie, Parasitologie und Herrn Direktor und Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Gesundheitsbezogene Exposition, Innenraumhygiene.
Interview zur Presseinformation des Umweltbundesamtes zum Thema „Schimmelbefall in der Wohnung - fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel"
In Heft 3 der „Wohnmedizin" wurde zu der oben genannte Presseinformation seitens der Redaktion eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Die Resonanz auf diese Pressemitteilung seitens der Regulierer, Sachverständigen, Sanierungsfirmen, Anwälte und auch Betroffener ist groß und vielfältig.
Aus diesem Grund bat Dr. Blei, verantwortlicher Redakteur der „Wohnmedizin", das Umweltbundesamt um die Beantwortung einiger Fragen zu diesem brisanten Thema. Ergebnis dieser Anfragen ist das im Folgenden veröffentliche Interview. Unser Dank gilt Frau Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Mikrobiologie, Parasitologie und Herrn Direktor und Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Gesundheitsbezogene Exposition, Innenraumhygiene.

Abb. 1: Direktor und Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Gesundheitsbezogene.
FG Mikrobiologie,Parasitologie Exposition, Innenraumhygiene
Abb. 2: Dr. Regine Szewzyk
Wohnmedizin:
Die Hygiene - verbunden mit Desinfektion - basiert auf einer jahrtausendealten wissenschaftlichen Tradition mit Höhen und Tiefen. Die Möglichkeiten der Desinfektion am Menschen und seiner Umwelt haben nicht erst seit Semmelweis, Koch oder Pasteur eine moderne Entwicklung genommen. Selbstverständlich sollen Desinfektionsmittel aber so eingesetzt werden, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten können. Eine grundsätzliche Ablehnung bezüglich der Anwendung von Desinfektionsmitteln war sicher nicht das Ziel der Presseinformation des UBA?
UBA:
Man muss unterscheiden: Desinfektion von Instrumenten vor und nach OPs oder von Flächen in Krankenhäusern ist selbstverständlich erforderlich - zumal die Hygienesituation dort auch heute noch mancherorts verbesserungswürdig ist. Es geht in unserer Pressemitteilung aber nicht um Desinfektionen von Besteck oder Flächen in Krankenhäusern und auch nicht um vom Amtsarzt angeordnete Desinfektionen nach Auftreten von meldepflichtigen Erkrankungen in Wohnungen. Es geht um die allerorts zunehmend zur Routine gewordenen Desinfektion in großem Stil bei Auftreten von Schimmelbefall, ohne deren Ursachen überhaupt zu bekämpfen. Desinfektion bedeutet eine Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserreger, die dazu führt, dass sie nicht mehr in der Lage sind eine Infektion auszulösen. Infektionen durch Schimmelpilze sind aber nur in ganz bestimmten Bereichen wie in Krankenhäusern ein Problem. Das Hauptproblem in feuchten und schimmeligen Wohnungen sind andere gesundheitliche Symptome wie allergische Reaktionen, Asthma und Atemwegserkrankungen. Diese werden sowohl durch lebende als auch durch tote Sporen ausgelöst. Und genau hier liegt das Problem: Durch Desinfektionsmaßnahmen werden nur die vegetativen (lebenden) Pilze abgetötet, nicht aber die abgestorbenen Pilzbestandteile entfernt. Eine Abtötung z.B. durch Vernebelung eines Desinfektionsmittels - falls dies in der Praxis überhaupt funktioniert - ist nicht zielführend, da die Sporen nicht entfernt werden. Viel wichtiger als die Desinfektion ist die Entfernung der Sporen nach der Sanierung durch eine Feinreinigung. Zwar kann durch manche stark oxidierende Desinfektionsmittel eine Inaktivierung von bestimmten Mykotoxinen und Allergenen erreicht werden, Zellkulturtests zeigen aber auch bei desinfizierten Sporen eine, wenn auch reduzierte, toxische Reaktion.
Wohnmedizin:
Desinfektionen im Rahmen von Gebäudesanierungen bei Großschäden, z.B. nach Bränden durch Löschwasser oder nach Großschadensereignissen, wie Stürmen, Hochwasser, Frost, wo in kurzer Zeit durch Wassereintritt mikrobiologisches Wachstum auf den verschiedensten Oberflächen im Haus nachweisbar ist, lassen sich nicht nur technisch trocknen, sondern auch gut desinfizieren?
UBA:
Nach Hochwasserschäden oder anderen Havarien in Gebäuden ist immer zuerst eine umfassende technische Trocknung erforderlich. Je nach Ausmaß des Schadens kann diese sich mehrere Wochen hinziehen. Ist Schimmelbefall in einzelnen Bereichen aufgetreten, sollten diese zunächst abgeschottet werden und der Befall beseitigt werden in Anlehnung an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes in den Schimmelpilz-Leitfäden von 2002 und 2005. Eine fachgerechte Sanierung mit erfolgreicher Trocknung und Entfernung oder sicherer Abschottung des befallenen Materials benötigt keine zusätzliche Desinfektion. Auf den getrockneten Materialien ist ein weiteres Schimmelpilzwachstum nicht zu befürchten. Die Schimmelpilzsporen müssen nach der Sanierung unbedingt durch eine Feinreinigung entfernt werden.
Wohnmedizin:
Die Verwendung von Produkten auf der Basis von sauerstoffaktiven Verbindungen, kombiniert mit neuen technischen Möglichkeiten in der Anwendung, ermöglichen den Abbau von Toxinen und Allergenen. Eine latente Gefahr durch tote Sporen, wie bei klassischen Desinfektionsmitteln scheint damit aus der Welt. Es scheint, als ob wirtschaftliche oder strategische Gründe ein Umdenken verzögern oder liegen die Ergebnisse zur Desinfektionswirkung neuer Produkte so weit auseinander in der Praxis?
UBA:
Einige Desinfektionsmittel wurden erfolgreich im Labormaßstab getestet. Die Berichte, die uns aus der Praxis erreichen, zeigen uns aber, dass unter Praxisbedingungen in den meisten Fällen keine ausreichende Desinfektionswirkung erzielt wird. In einem aktuellen Fall konnten nach einem Abwasserschaden und Behandlung mit einem weit verbreiteten Desinfektionsmittel sogar noch coliforme Bakterien aus dem Abwasser nachgewiesen werden, die viel weniger resistent gegenüber Desinfektionsmitteln sind als Schimmelpilzsporen.
Wohnmedizin:
Der richtige Ansatz, das unleidige Überstreichen, Behandeln mit einer nicht überschaubaren Anzahl an Produkten durch nicht sachkundige Handwerker oder Sanierungsfirmen in wahrscheinlich hunderten Mietwohnungen täglich zu unterbinden, kann bewusst oder unbewusst leicht fehlinterpretiert werden, wenn nicht alle Umstände bei der Sanierung bedacht sind. Oft finden Gutachter Schäden in alten Gebäuden. Hier ist die Trennung von Neu- und vielen Altschäden relevant für die Regulierung durch Versicherungen, denn einer muss den entstandenen Schaden ja bezahlen während andere daran verdienen.
UBA:
Schimmelbefall kann grundsätzlich in Neu- und Altbauten auftreten. Dies ist richtig. Waren es in Altbauten oft die kalten Außenwände im Winter, die zu Wasserdampfkondensation und Schimmelbefall hinter Schränken und Betten an der Außenwand führten oder Feuchtekondensation warmer Raumluft in kalten Kellerräumen im Sommer bei Eintrag warmer Luft von außen, so ist es in neuen, luftdichten Gebäuden oft der ungenügende Wasserdampftransport durch Lüften nach außen. Feuchteschäden im Gebäude durch geplatzte Leitungen etc. kann es darüber hinaus in alten und neuen Gebäuden geben. So unterschiedlich die Entstehungsursachen für Schimmelbefall sein können, so unterschiedlich ist sicher auch die versicherungsrechtliche Regelung. Es ist wichtig, einheitliche Beurteilungsmaßstäbe für Schimmelpilzschäden zu haben, damit es in der Praxis nicht zu beliebigen Bewertungen kommt. Eine Trennung in „aktiven" Schaden und Altschaden ist möglich; eine Altersbestimmung von Altschäden aber nur sehr begrenzt. Leider steht bei einem Schaden oft die Suche nach dem Schuldigen im Vordergrund und nicht das Bemühen, den Schaden möglichst rasch und bevor er sich ausweitet im gegenseitigen Konsens zu beheben. Da können wir von anderen europäischen Ländern lernen, bei denen sich die Bürger an zentrale Institutionen um aktive Hilfe bei der Behebung von Schimmelpilzschäden wenden können.
Wohnmedizin:
Die Praxis bei Schäden durch holzzerstörende Pilze ist gut durch die DIN 68 800, Teil 4 und das WTA-Merkblatt 1-2-05/D geregelt. Auch hier ist natürlich immer mit Sekundärbefall durch Schimmelpilze oder andere Material- oder Hygieneschädlinge zu rechnen. Ein Verzicht auf eine Desinfektion oder ein nicht notwendiger technischer Rückbau würde in bestehende Normen und Regelungen eingreifen.
UBA:
Bei holzzerstörenden Pilzen geht es bei den Bekämpfungsmaßnahmen nicht um eine Inaktivierung der Sporen sondern des aktiven Myzels, das sich zum Teil über große Flächen im Material ausbreitet und die Stabilität des Gebäudes gefährden kann. Die Sporen der holzzerstörenden Pilze können zwar in seltenen Fällen Allergien auslösen. Diese Frage steht aber bei der Bekämpfung nicht im Vordergrund. Maßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze sind selbstverständlich möglicht. Auch hier gilt es aber, die Ursachen zu ermitteln und zu bekämpfen. Warum wurde das Holz überhaupt befallen? Ist der Zerstörungsprozesse zudem bereits weit vorangeschritten, muss -aus statischen Gründen- das befallene Material entfernt werden.
Wohnmedizin:
Fehlinterpretation durch Sachverständige und sich anbahnende langwierige juristische Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen sind sofort nach Erscheinen der Pressemitteilung zu einem Problem - zuallererst durch geschürte Ängste für die Betroffenen - geworden, die ja eine schnelle und angemessene Lösung erwarten.
UBA:
Eine Desinfektion ist zwar meist eine schnelle Lösung aber nach unserer Ansicht nur in ganz seltenen Fällen eine angemessene Lösung. „Angemessen" ist es nach Auffassung des Umweltbundesamtes, wenn bei Auftreten kleinerer Befallsflächen die Bewohner selbst als Sofortmaßnahme a) den aktiven Befall durch feuchtes Wischen entfernen (Wischlappen entsorgen) und anschließend die Flächen mit 70-80 % Ethanol desinfizieren. Dabei ist gut zu lüften! Die Ursache des Befalls ist zu klären und zu beseitigen. War diese einmalig, benötigt man keine weitere Fachhilfe. Nicht jeder Schimmelbefall muss nämlich durch eine Fachfirma saniert werden. Das bereitet nur unnötige Kosten. Die „Sofortmaßnahme" dient dazu, den aktiven Befall zu beseitigen und wird wie gesagt nur bei kleineren Befallsflächen, bei denen die Bewohner selbst Maßnahmen ergreifen können, empfohlen. Bei größeren Befallsflächen hat die Sanierung immer durch Fachfirmen zu erfolgen. Diese sollen aber eben nicht großflächig desinfizieren und damit die „halbe Wohnung" mit Desinfektionsmittelrückständen kontaminieren, die dann selbst zu einem Gesundheitsrisiko über Wochen werden können für die Bewohner. Vielmehr wird der Bereich abgeschottet, die befallenen Flächen unter Beachtung des Arbeitschutzes saniert und anschließend eine Feinreinigung der gesamten Wohnung vorgenommen. Dies ist das Vorgehen und dies müssen auch die Versicherungen akzeptieren!
Anfragen von verzweifelten Bürgern zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen erreichen uns jeden Tag - auch bereits vor Erscheinen unserer Pressemitteilung. In Deutschland haben wir gute Baustandards und gute Schimmelpilzleitfäden. Wir müssen aber noch aktiver werden mit öffentlicher Unterstützung für die Betroffenen vor Ort, um eine möglichst schnelle Sanierung von Schimmelpilzschäden im Konsens der Beteiligten (Bewohner und Hauseigentümer) ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu erreichen.
Wohnmedizin:
Bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse, in denen Schimmelpilzschäden, wie z.B. auch Schäden durch den Echten Hausschwamm nicht mehr versichert werden, oder durch steigende Prämien nicht mehr zu bezahlen sind?
UBA:
Die Pressemitteilung bezog sich auf Schimmelpilzsanierungen und nicht auf die Sanierung von Schäden durch den Echten Hausschwamm.
Durch den Verzicht auf eine Desinfektion muss sich im Übrigen die Sanierung nicht verteuern. Im Gegenteil: Auch der Einsatz von Desinfektionsmitteln in großem Stil kostet ja Geld. Überdies birgt er die Gefahr von Rückständen des Desinfektionsmittels in der Wohnung in sich. Führen diese später zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern, wird es erst richtig teuer, wenn ganze Putzschichten abgestemmt werden müssen oder Holhlbereiche aufgerissen werden müssen, weil dort chemische Rückstände geblieben sind. In allen Fällen in denen eine Desinfektion als alleinige Sanierungsmaßnahme ohne Ursachensuche und -behebung eingesetzt wird, wird es bei Beachtung der Spätfolgen nicht billiger sondern teurer. Es kann kaum im Sinne der Assekuranzen liegen, wenn sie dann mehrfach bezahlen müssten, weil die Sanierung nicht gleich zu Anfang sachgerecht durchgeführt wurde und unter Umständen mehrfach wiederholt werden muss. „Eile" ist hier nicht das Gebot sondern „sachgerechtes Vorgehen"!
Wohnmedizin:
Wir sind im 21 Jh., wir waren schon lange auf dem Mond und planen die Reise auf den Mars, sind in der Nanotechnologie, in der Medizin und in den Ingenieurswissenschaften die letzten Jahre mit Meilenstiefeln unterwegs, wieso ist es Ihrer Meinung so schwer, einheitliche Grundsätze zur Interpretation von Schimmelschäden zu definieren?
UBA:
Zur Naotechnik wollen wir uns hier nicht äußern. Auch diese birgt Risiken in sich. Wir müssen lernen zuerst die Risiken vernünftig zu kalkulieren, bevor man mit neuen Techniken auf den Markt geht. Vorausschauend planen und nicht „wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist" handeln, ist Aufgabe des Umweltbundesamtes. Wir haben in dieser Hinsicht mit den Schimmelpilzleitfäden des Umweltbundesamtes und des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg schon sehr viel an einheitlichen Beurteilungsmaßstäben erreicht. Im Bereich der Beurteilung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien haben jedoch weiterhin Klärungsbedarf. Die Empfehlungen der UBA-Leitfäden werden in der Praxis nach wie vor uneinheitlich angewandt, ja zum Teil sogar widersprüchlich interpretiert. Leider kann man in einem „Leitfaden" auch nicht alle Eventualitäten und Einzelfallsituationen beschreiben. Die Beurteilung vor Ort muss auch weiterhin in den Händen von Sachverständigen liegen. Dies steht auch ausdrücklich auch so in unseren Leitfäden. Die Innenraumlufthygienekommission des UBA hat zudem eine Arbeitsgruppe (AG Schimmel) gebildet, die konkrete Beurteilungskriterien für Schimmelpilzbefall auf Materialien erarbeiten soll. Bewusst arbeiten in die AG auch mit der Sanierung in der Praxis befasste Fachleute mit, ebenso Rechtsanwälte, die die juristischen Probleme betrachten sollen. Erste Ergebnisse der AG dazu werden auf der „Fachtagung für biogene Schadstoffe und Gesundheit" (mehr Informationen über die Autoren) im September in Berlin vorgestellt werden.
Wohnmedizin:
Die bestehenden Leitfäden des UBA und des LGA Baden-Württemberg zu Schimmelpilzen und deren Sanierungsmöglichkeiten waren ein Meilenstein, viele (auch wir) wünschen sich dennoch eine Überarbeitung der „Schimmel-Bibel".
UBA:
Die Leitfäden können und werden, wenn sich konkrete Verbesserungsvorschläge ergeben, jederzeit dem Stand des Wissens angepasst werden.
Wohnmedizin:
Wird es eine Präzisierung Ihrer Pressemitteilung geben?
UBA:
Wir sehen keine Notwendigkeit dazu. Die Reaktionen einzelner darauf zeigen aber, dass weitere Aufklärungsbedarf notwendig ist, was „sachgerechte Schimmelsanierung" bedeutet.
Dr. Regine Szewzyk und Dir. u. Prof. Dr. Heinz-Jörn Moriske
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Bei auch nur auszugsweiser Verwendung ist eine Quellenangabe zwingend erforderlich.
Schimmelbefall in der Wohnung
Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel!
Für eine fachgerechte Sanierung bei Schimmelpilzbefall in Wohnungen, Büros und anderen regelmäßig genutzten Räumen sind keine Desinfektionsmittel nötig - sie stellen oft sogar ein Gesundheitsrisiko dar. Bei Schimmelsanierungen in der Praxis kommen chemische Desinfektionsmittel immer häufiger zum Einsatz, um das Problem - vermeintlich „rasch" -aus der Welt zu schaffen. Die verwendeten Desinfektionsmittel lösen aber nicht das Problem und können darüber hinaus zu gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern führen oder unerwünschte Folgen wie monatelange Geruchsbelästigung haben[...]
„Bei einer fachgerechten Sanierung, die die Schimmelbelastung an der Wurzel packt, ist eine Desinfektion nicht notwendig - sie kann sogar der Gesundheit schaden" sagt Dr. Thomas Holzmann, UBA-Vizepräsident.
[..] Zum einen sind viele Desinfektionsverfahren in der Praxis nicht wirksam, auch wenn ihre Wirksamkeit in Laborversuchen nachgewiesen ist. Insbesondere ist oft die Dauerhaftigkeit der Maßnahme nicht gegeben. Zum anderen reicht eine Desinfektion - selbst wenn sie wirksam wäre - nicht aus, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Schimmelpilzsporen zu beseitigen. Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. Für eine vollständige Sanierung sind lebende und tote Sporen vollständig zu entfernen.
Desinfektionsmittel sind nicht nur als sachgerechte Sanierungsmaßnahme falsch, sie können auch zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern führen. Nach der Desinfektion besteht die Gefahr, dass Bewohner Desinfektionsmittelreste oder Reaktionsprodukte einatmen, was zu toxischen oder allergischen Reaktionen führen kann. Ein weiteres Problem können unerwünschte Nebenreaktionen sein, wie eine lang andauernde Geruchsbelästigung. [...]
Das Umweltbundesamt rät daher davon ab, Desinfektionsmittel zur umfassenden und sachgerechten Schimmelpilzsanierung einzusetzen und ruft Gutachter, Sanierungsfirmen, Ausbilder oder Versicherungen dazu auf, den Einsatz der Desinfektionsmittel bei der Sanierung von Schimmelbefall zu reduzieren.
Eine Stellungnahme des Blei-Instituts Jena
Bei den auch angesprochenen Versicherungsschäden ist gemäß Rechtsvorschriften ein hygienisch akzeptabler Zustand, natürlich auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten, wie Altzustand, Vorschäden oder Miet- oder Arbeitszeitausfall wieder herzustellen. Eine aus Kostengründen nur vorgenommene Desinfektion ohne Ursachenbeseitigung ist abzulehnen. Selbst bei einer kompletten Entfernung des Schimmelpilzbefalls ist hier in der Regel eine vorherige Desinfektion nötig, um eine Sporendrift in angrenzende Bereiche zu verhindern oder aus arbeitschutztechnischer Sicht das gesundheitliche Risiko zu vermindern. Bei einem häufigen begleitenden Befall durch holzzerstörende Pilze oder Insekten, bzw. anderer Hygieneschädlinge, ist eine Desinfektion und damit chemische Behandlung nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben. Diese Problematik unterstreicht die Notwendigkeit, für die Praxis weitere Parameter hinzuzuziehen, denn Schadensursache und Schadensalter sowie Materialart und -schäden spielen, neben der genauen Analyse des Befalls, eine wichtige Rolle. Die in der Praxis von Sachverständigen durchgeführte wichtige Differenzierung zwischen langjährigen Baumängeln oder unentdeckten Schäden und auch extremen kurzzeitigen unhygienischen Zuständen nach Großereignissen, wie Hochwasser, Sturm, Elementarwasserschäden oder Löschwassereintritt nach einem Brandschaden, verbunden mit einer Bewertung des mikrobiologischen Befalls, ist hier zu beachten.
Der richtige Ansatz, das unleidige Überstreichen, Behandeln mit einer nicht überschaubaren Anzahl an Produkten durch nicht sachkundige Handwerker oder Sanierungsfirmen in wahrscheinlich hunderten Mietwohnungen täglich zu unterbinden, kann bewusst oder unbewusst leicht fehlinterpretiert werden, wenn nicht alle Umstände bei der Sanierung bedacht sind. Selbstverständlich sollen Desinfektionsmittel so eingesetzt werden, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten können. Neue Verfahren der Dekontamination, die in den letzten Jahren bei der „Schimmelpilzsanierung" entwickelt wurden, bieten die Möglichkeit, die Effektivität der angeführten Maßnahmen zu erhöhen, Gefährdungen durch Chemikalien und verbleibende sekundäre Metaboliten weitgehend auszuschließen und auch bestehende Geruchsbelästigungen wirksam zu reduzieren.
Wir werden in den nächsten Ausgaben der „Wohnmedizin" auf diese Thematik näher eingehen und erwarten auch über unsere neue Rubrik „Leserfragen - Leserantworten" künftig eine rege Diskussion zu diesen und anderen Themen.
Dr. Mario Blei






