News 2009
NEUE TERMINE:
Das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie - Dr. Blei GmbH bietet in Kooperation mit dem TÜV-Thüringen und dem Ausschuss für für Wohnmedizin und Bauhygiene der GHUP folgende Ausbildungen an:
„Fachkraft Schimmelpilzsanierung" und "Geprüfter Desinfektor"
Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen, jeweils mit Abschluss.
Modul 1: Basiswissen Hygiene, Mikrobiologie
Sachkunde Schimmelpilzsanierung
Fachkraft Schimmelpilzsanierung
Modul 2: Geprüfter Desinfektor
Termine: Modul 1 12. April -16. April 2010
Modul 2 05. Mai - 07. Mai 2010
Bei der Schimmelpilzsanierung sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten:
- Gem. § 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.8.1996 - zuletzt geändert am 21.6.2002 - ergibt sich für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten bei der Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Objekten vorzunehmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss arbeitsverfahren- und baustellenbezogen erfolgen.
- Schimmelpilzhaltige Stäube sind gemäß TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe" als Allergen eingestuft. Deshalb muss die TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" beachtet werden. Als Hilfestellung zur Konzipierung von Sanierungsmaßnahmen allgemein dient die TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen". Die Gefahr des Auftretens von Allergien oder toxischen Wirkungen ist gegeben. Sie ist von der Menge und der Art vorhandener Schimmelpilze sowie dem Sanierungsverfahren abhängig.
- Laut Unfallverhütungsvorschrift BGV C8 Gesundheitsdienst vom 1. Oktober 1982 i. d. Fassung vom 1. Januar 1997mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1997 § 2:darf der Unternehmer Desinfektionsarbeiten" nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden"
- Wurde der Schimmelpilzschaden durch eine außergewöhnliche Ursache wie z. B. Hochwasser oder eine Leckage einer Abwasserleitung verursacht, müssen weitere gesundheitliche Gefährdungen, z. B. auf Grund einer mikrobiologischen Belastung des Abwassers, berücksichtigt werden (Umweltbundesamt 2005). Die TRBA 220 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe) geht von einer Exposition der Arbeitnehmer bei Kontakt mit Abwassertechnischen Anlagen durch eine Vielzahl von im Abwasser vorkommenden Mikroorganismen aus.
Interview zur Presseinformation des Umweltbundesamtes zum Thema „Schimmelbefall in der Wohnung - fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel"
In Heft 3 der „Wohnmedizin" wurde zu der oben genannte Presseinformation seitens der Redaktion eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Die Resonanz auf diese Pressemitteilung seitens der Regulierer, Sachverständigen, Sanierungsfirmen, Anwälte und auch Betroffener ist groß und vielfältig.
Aus diesem Grund bat Dr. Blei, verantwortlicher Redakteur der „Wohnmedizin", das Umweltbundesamt um die Beantwortung einiger Fragen zu diesem brisanten Thema. Ergebnis dieser Anfragen ist das im Folgenden veröffentliche Interview. Unser Dank gilt Frau Dr. Regine Szewzyk, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Mikrobiologie, Parasitologie und Herrn Direktor und Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Gesundheitsbezogene Exposition, Innenraumhygiene.
Herausgeber: Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin Society of Hygiene, Environmental and Public Health Sciences. Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene.

Abb. 1: Direktor und Professor Dr. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, Umweltbundesamt Dessau/Berlin, FG Gesundheitsbezogene.
FG Mikrobiologie,Parasitologie Exposition, Innenraumhygiene
Abb. 2: Dr. Regine Szewzyk
Das komplette Interview zu der Pressemitteilung finden sie hier.
Neues Zertifikat
Im Rahmen zukünftiger Untersuchungen, verleiht das Privatinstitut für Innenraumtoxikologie -Dr. Blei GmbH und der Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene der Gesellschaft für Hygiene und Umweltmedizin (GHU) das Zertifikat
"Schulmedizinisch empfohlen" .
Übernahme der Leitung der Arbeitsgruppe Schimmelpilze
des Ausschusses der Wohnmedizin und Bauhygiene der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin.

Zweck des Vereins
Der Verein fördert die Hygiene, Umweltmedizin, Präventivmedizin, Environmental und Public Health Sciences sowie angrenzende Fachgebiete in Forschung, Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Entwicklung sowie Anwendung und nimmt auch Aufgaben im Bereich der mittelbaren Krankenversorgung (insbesondere Krankenhaushygiene) und Prophylaxe wahr. Dabei entwickelt und prüft er Konzepte, verbreitet deren Kenntnisse und Anwendung und wirkt bei der wissenschaftlichen Interpretation der Ergebnisse mit.
Die Förderung der Hygiene, Umweltmedizin, Präventivmedizin sowie Environmental und Public Health Sciences soll unter anderem erreicht werden durch wissenschaftliche Tagungen, Förderung des Publikationswesens und Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften.
Er bietet Trägern wissenschaftlicher Einrichtungen, forschungsfördernden Organisationen und Gremien von Politik und Gesellschaft beratende Dienste an, soweit wissenschaftliche Aspekte von Hygiene, Umweltmedizin, Präventivmedizin sowie Environmental und Public Health Sciences, die akademische Ausbildung und die fachliche Fortbildung berührt werden.
Der Verein ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche Fachgesellschaft. Er stellt den Zusam-menschluss aller in Hygiene, Umweltmedizin, Präventivmedizin sowie Environmental und Public Health Sciences tätigen Wissenschaftlern her.
Zur Verwirklichung des Satzungszwecks kann der Verein Vereinbarungen mit anderen Orga-nisationen gleicher oder ähnlicher Zielrichtungen treffen, jedoch ohne Mitverantwortung für die gesetzlichen, vertraglichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse und Handlungen sol-cher Organisationen.
Neue Lehrgänge abgeschlossen

Das Blei-Institut gratuliert allen Teilnehmern zur erfolgreichen Absolvierung des Lehrgangs "Geprüfter Desinfektor mit Sachkundenachweis für Bau- und Wohnungshygiene" und des Lehrgangs "Fachkraft für Schimmelpilzsanierung" nach Qualitätsstandard der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) - Ausschuss für Wohnmedizin und Bauhygiene".
Februar 2009
Die Funktion der verantwortlichen Redaktion der Zeitschrift „Wohnmedizin" wurde vom Blei-Institut zum
Jahresbeginn mit großer Freude, vielen Hoffnungen und eigenen Vorstellungen übernommen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der „Wohnmedizin" werden in diesem Jahr u.a. wissenschaftliche
Untersuchungen wie z.B. zur Richtwertfindung von Schimmelpilzbelastungen in Innenräumen sowie das große Thema der Sanierung von Geruchsbelastungen und der von Schimmelpilzschäden durch
geeignete physikalisch-chemische Desinfektionsverfahren mit neuen wirksamen und gesundheitlich
unbedenklichen Mitteln sein, ebenso die aktuellen Informationen über neue Erkenntnisse und Vorhaben sowie die Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Wohnmedizin. Weitere Aufgaben sind Information über Tagungen, Rezensionen und Ausstellungen zur Wohnmedizin und die Initiierung und Durchführung von Forschungen auf dem Gebiet der Wohnmedizin.
Neue Lehrgänge
Wir freuen uns ihnen mitteilen zu können, das wir in Zukunft Lehrgänge und Prüfungen zum "Geprüften Desinfektor" als Fachkraft im Sinne des Infektionsschutzgesetzes anbieten.

In den letzten Jahren haben sich die Aufgabenfelder des Desinfektors erheblich gewandelt. Im gleichen Maße sind mit der wachsenden Problematik von Infektionen (MRSA, AIDS, HBV, Krankenhausinfektionen) neue Aufgaben hinzugekommen, zu deren Bewältigung detaillierte Kennt-nisse auf den Gebieten der Mikrobiologie, der Infektionslehre und der Krankenhaushygiene unerlässlich sind.
Die fachliche Eignung auf den Gebieten Hygiene und Desinfektion ist aktuell stärker gefordert. Bei Bau-, Montage, Reinigungs und Sanierungstätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen, wie in Kliniken, in Alten und Senioreneinrichtungen, in Schulen, Kindergärten, in Schwimmbädern, Saunen, Fitnessstudios, besonders in der lebensmittelverarbeitenden Industrie sind spezielle Kenntnisse der Desinfektion wichtige Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Das Ausbildungsangebot richtet sich unter anderem an Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenanstalten und Altenpflegeheime, der Justizvollzugsanstalten, der Feuerwehr, der Polizei und der Bundeswehr, des Kranken- und Rettungstransportes, der Schädlingsbekämpfungs- und Gebäudereinigungsbetriebe, der Pharmazeutischen Industrie, der Landwirtschaft und der Tierhaltung.
Ein besonderer Schwerpunkt der Ausbildung ist die Reinigung und Sanierung von Gebäuden mit mikrobiologischen Befall nach Leitungs-, Elementar- und Abwasserschäden.
Der moderne Desinfektor ist die Fachkraft für Desinfektionsmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Er verfügt neben speziellen Desinfektionskenntnissen über umfangreiches Wissen in den genannten Fachgebieten einschließlich Schädlingsbekämpfung und Gebäudereinigung.







Kommentare
Kommentar schreiben